1.Allgemeine Bestimmungen
1.1.Wir übernehmen Lieferungen und Aufträge jeder Art ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
1.2.Unsere Angebote sind freibleibend. Wir widersprechen hiermit allen abweichenden Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen, die uns im Zusammenhang mit Auftragsverhandlungen, in vorvertraglicher Korrespondenz oder in Zusammenhang mit der Auftragserteilung mitgeteilt werden.
1.3.Geschäfts-, Liefer- oder Einkaufsbedingungen unserer Auftraggeber, Kunden und Lieferanten sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
  
2.Auftragserteilung 
 Die Auftragserteilung sollte kommunikationssicher per Fax, EDI oder postalischer Bestellung erfolgen. Bei fernmündlicher Auftragserteilung lehnen wir jegliche Ansprüche auf Basis von Kommunikationsfehlern ab.
  
3.Konditionen 
3.1.Maßgebend sind unsere jeweiligen Angebotspreise. Rabatte und Skonti bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Umsatzsteuer ist in jeweiliger gesetzlicher Höhe gesondert zu bezahlen.
3.2.Alle Preise gelten ab Werk Meckenheim, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.3.Liegt zwischen Auftragserteilung und Lieferdatum ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, nach Vertragsschluss eingetretene Material-, Lohn- und sonstige Kostensteigerungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr anteilig weiterzuberechnen. Beträgt eine dadurch verursachte Preiserhöhung mehr als 10 %, bezogen auf den Netto-Gesamtpreis, ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
  
4.Verpackung und Versand
 Alle Lieferungen erfolgen ab Werk Meckenheim. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Die Ware läuft auf Gefahr des Käufers, dem der Abschluss einer Transportversicherung überlassen bleibt.
  
5.Eigentumsvorbehalt und Sicherung
5.1.Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor bis zur Tilgung aller aus der laufenden Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen.
5.2.Der Besteller ist berechtigt, die grundsätzlich unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferungen im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs weiterzuveräußern. Die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware darf aber ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherheit anderweitig übereignet werden. Der Besteller ist ferner nicht berechtigt, seine Forderungen aus der Weiterveräußerung von Eigentumsvorbehaltsware an einen Dritten abzutreten oder zu verpfänden.
5.3.Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne das für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
5.4.Der Besteller tritt zur Sicherung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung alle ihm aus der Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware entstehenden Ansprüche sicherungshalber an uns ab. Ist die abgetretene Forderung gegen den Drittschuldner in eine laufende Rechnung aufgenommen, erstreckt sich die vereinbarte Abtretung bis zur Höhe des Wertes unserer Forderung auch auf die Ansprüche aus dem Kontokorrentverhältnis.
5.5.Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
5.5.Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
  
6.Sachmängelhaftung
6.1.Berechtigte Reklamationen werden nur innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt.
6.2.In allen Fällen, in denen der Lieferer auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadensersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Leichte Fahrlässigkeit als Haftungsmaßstab wird ausgeschlossen.
6.3.Für die Eignung unserer Waren zu bestimmten Verwendungszwecken haften wir nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich zugesichert haben. Unsere Produktbeschreibung entbindet den Käufer aber nicht von einer anwendungsbezogenen Eignungsprüfung.
6.4.Eventuelle Produkt- oder Verkaufsprogrammänderungen in Ausstattung und der Preisgestaltung auf Grund von Weiterentwicklungen sowie Nichtliefermöglichkeiten oder Lieferverzug bei höherer Gewalt, Streik oder behördlichen Maßnahmen behalten wir uns vor.
  
7.Zahlung
7.1.Die Zahlungen sind unter Abzug von 2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum oder netto innerhalb 30 Tagen zu leisten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unseren Punkt 3, „Konditionen“, der in jedem Fall übergeordnet ist.
7.2.Mit Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen kommt der Besteller gemäß gesetzlicher Bestimmung in Verzug (§ 286 Abs. 2 BGB), ohne dass es einer Mahnung bedarf. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Gemäß gesetzlicher Vorschrift (§ 288 Abs. 2 BGB) sind unsere Forderungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr im Verzugsfalle mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
7.3.Für Lieferungen und Leistungen an Besteller im Ausland gilt ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Bestellers gehen.
7.4.Entgegennahme von Schecks und Wechseln erfolgt erfüllungshalber. Gutschrift erteilen wir nur vorbehaltlich des Zahlungseingangs und mit Wertstellung desjenigen Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Anfallende Diskont-, Wechsel- und Protestkosten sind vom Besteller zu tragen.
7.5.Gegenüber den Ansprüchen aus unseren Lieferungen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden.
  
8.Erfüllungsort
8.1.Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Bonn. HRB-Eintrag B 10355. Soweit der Besteller Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für sämtliche sich ergebende Streitigkeiten der Sitz der Firma des Lieferanten. Wir sind jedoch berechtigt, am Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
  
9.Schlussbestimmungen
9.1.Soweit der Besteller Endverbraucher im Sinne des Gesetzes ist, gelten uneingeschränkt die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB. Im übrigen gelten diese Bestimmungen ausschließlich im kaufmännischen Geschäftsverkehr.
9.2.Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, gleichgültig aus welchem Grunde nichtig sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
9.3.Die vorstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten uneingeschränkt auch bei allen weiteren und zukünftigen Bestellungen und Lieferungen unter den Vertragsparteien.
9.4.Soweit keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wird, wird für alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
9.5.Wir sind berechtigt, im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes, in der jeweils gültigen Fassung, Daten über den Kunden und den Lieferanten zu speichern.
Stand: Januar 2009